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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma brainLUX
Beleuchtungsoptimierung GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 3, 53773 Hennef (im Folgenden brainLUX
genannt).

(2) Angebote der brainLUX richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h.
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung
in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Kunde im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen. brainLUX behält sich vor, bei Bestellungen eines Neukunden anhand von
Registereinträgen oder Gewerbeanmeldungen zu überprüfen, ob die Bestellung von
einem gewerblichen Abnehmer aufgegeben wurde. Mit Bestellung oder Auftragserteilung an
brainLUX erklärt der Kunde, Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen zu sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines
Kunden von brainLUX werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird von brainLUX ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Widerrufrecht
(1) Bestellungen und Aufträge seitens des Kunden stellen verbindliche Angebote an brainLUX dar. Ein
für brainLUX verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch brainLUX sowie mit Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

(2) Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn
diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Gleiches gilt für sämtliche Konstruktionsangaben
und Vorschläge. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(3) Alle Rechte (z.B. auf Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung) an Unterlagen (z.B.
Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen), die dem Kunden überlassen werden, stehen ausschließlich
brainLUX zu.

§ 3 Preise
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer. Der vereinbarte Preis für die Erstellung eines Angebots wird dem Kunden nur in
Rechnung gestellt, wenn dieser das Angebot nicht annimmt.

(2) Die vertraglich vereinbarten Preise schließen den Versand / Transport von Produkten sowie
Montagleistungen, soweit diese im Auftrag von brainLUX erbracht werden (vgl. § 6), ein.

(3) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Leistungs- / Liefertermin mehr als vier
Monate, ist brainLUX berechtigt, bei einer Preissteigerung die am Tage der Leistung / Lieferung
gültigen Preise zu berechnen.

§ 4 Lieferung und Leistung
(1) Von brainLUX genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt
diese mit dem Tag der schriftlichen Bestätigung durch brainLUX.

(2) Liefertermine und Lieferfristen gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft zum Termin oder zur
Frist als eingehalten. Liefertermine mit Tagesdatum geben den Tag der Versandbereitschaft an. Bei
Lieferterminen mit Angabe der Kalenderwoche (KW) gilt der letzte Arbeitstag der KW als Versandtag.
Bei Lieferfristen in Arbeitstagen gilt der letzte Arbeitstag als Versandtag. Arbeitstage sind die Tage
von Montag bis Freitag.

(3) Sind Liefer- oder Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder anderer Ereignisse außerhalb
des Einflussbereiches von brainLUX verursacht, so hat brainLUX die Verzögerung nicht zu vertreten.
Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen und Lieferfristen und auch dann, wenn die
Ursache für die Verzögerungen bei Lieferanten oder Unterlieferanten von brainLUX liegt, sofern
brainLUX kein Verschulden an der Verzögerung trifft. Die Liefertermine und Lieferfristen gelten um
die Zeitdauer der Verzögerungen verlängert; hinzu kommt eine angemessene Anlaufzeit ab
Beendigung der Ursache für die Verzögerungen. brainLUX unterrichtet den Kunden im Falle
erkennbarer Liefer- oder Leistungsverzögerungen umgehend über Art und Umfang, verbunden mit
einem Lösungsvorschlag.

(4) Sollten die Verzögerungen länger als drei Monate andauern, ist der Kunde nach angemessener
schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzforderungen des Kunden gegen brainLUX aufgrund
Lieferverzögerungen wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, sofern brainLUX den Kunden im
Falle des Eintritts höherer Gewalt unverzüglich auf die Lieferschwierigkeiten und deren Ursachen
sowie die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung hingewiesen hat, kein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten der brainLUX oder deren Erfüllungsgehilfen zu der Verzögerung geführt hat
und bereits erbrachte (Teil-)Leistungen des Kunden unverzüglich nach dessen Rücktritt an den
Kunden erstattet worden sind.

(5) brainLUX ist zu Teillieferung oder Teilleistung jederzeit berechtigt. Lieferungen vor dem
Liefertermin oder der Lieferfrist sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Produkte werden in den im jeweils aktuellen Prospekt angegebenen Ausführungen geliefert.
Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Auch können
Änderungen in Form, Farbe und Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorgenommen werden. Im
Falle von Änderungen wird brainLUX den Kunden über Art und Umfang sowie praktische
Auswirkungen unterrichten.

§ 5 Transportrisiko
(1) Sobald eine Sendung durch oder im Auftrag von brainLUX durch einen Unterauftragnehmer
innerhalb von Europa an ein Transportunternehmen übergeben wurde, geht das Transportrisiko auf
den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
von brainLUX erfolgt. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von brainLUX, so muss sie nicht
dafür einstehen.

(2) brainLUX bestimmt die Art der Versendung (z.B. Transportunternehmen und Versandform),
soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden versichert
brainLUX die Sendung (z.B. gegen Diebstahl und Transportschäden) auf dessen Kosten.

(3) Bei Ermittlung der Mengen versandter Produkte sind die an den Versandstellen festgestellten
Mengen maßgebend. Die Übernahme einer Umschließung durch das Transportunternehmen gilt als
Nachweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umschließung.

§ 6 Montageleistungen
(1) Montageleistungen sind von fachkundigen Installateuren des Kunden oder einem vom Kunden
beauftragten fachkundigen externen Installationsbetrieb durchzuführen. Auf Wunsch des Kunden
benennt brainLUX diesem einen geeigneten Installationsbetrieb oder beauftragt auch selbst einen
Installationsbetrieb mit der Montage.

(2) brainLUX weist ausdrücklich auf die notwendige Einhaltung der für die Montage und Installation
maßgeblichen Sicherheitsrichtlinien und VDE-Vorschriften hin. Die Richtlinien / Vorschriften sind vom
Kunden und externen Installationsbetrieb selbst zu beachten und einzuhalten. Der Kunde und
externe Installationsbetrieb sind verpflichtet, sich über die Richtlinien / Vorschriften selbst zu
informieren sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen vorzunehmen.

§ 7 Zahlungen, Abtretungen
(1) Rechnungen sind mit Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen netto zu
bezahlen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zahlungen sind
ausschließlich über von brainLUX benannte Bankverbindungen vorzunehmen. Eine Zahlung gilt als
erfolgt, wenn brainLUX über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist brainLUX berechtigt,
den geschuldeten Betrag in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(2) Bei größeren Aufträgen kann brainLUX eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, deren
Höhe im Einzelfall vereinbart wird. brainLUX kann eine Abschlagszahlung darüber hinaus verlangen,
wenn zum Kunden noch keine Geschäftsbeziehung besteht, die Lieferung ins Ausland erfolgt oder
der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass eine pünktliche
Zahlung nicht hinreichend sichergestellt ist. brainLUX bietet dem Kunden bei Abschlagszahlungen
eine Bankbürgschaft in Höhe der Zahlung (Aval-Kredit).

(3) Abschlagszahlungen werden nach § 366 Abs. 2 und § 367 BGB verrechnet. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Gegen brainLUX gerichtete Ansprüche dürfen ohne ihre Zustimmung nicht abgetreten
werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) brainLUX behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller
bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor
(Vorbehaltsware).

(2) Für den Fall, dass das Eigentum von brainLUX an der Vorbehaltsware durch Verbindung (z. B.
Einbau) erlischt, wird hiermit vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen
Sache anteilsmäßig nach dem Rechnungswert der Vorbehaltsware auf brainLUX übergeht und vom
Kunden unentgeltlich verwahrt wird.

(3) Der Kunde wird Vorbehaltsware auf seine Kosten zu Gunsten von brainLUX ausreichend gegen
allgemeine Schadensrisiken und Diebstahl versichern.

(4) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und
verkaufen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Bei Weiterverkauf hat er sich gegenüber den
Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises
vorzubehalten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit in vollem Umfang an brainLUX ab, die diese
Abtretung annimmt. brainLUX ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen
Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von brainLUX wird
der Kunde die Abtretung offenlegen und ihr die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf die Eigentumsrechte von
brainLUX hinweisen und den Zugriff nach Möglichkeit unterbinden sowie brainLUX unverzüglich
benachrichtigen.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist brainLUX
berechtigt, die Vorbehaltsware auch von Dritten auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der
Kunde tritt brainLUX zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabe-Ansprüche gegen den Dritten ab. In
der Rücknahme und in der Pfändung der Vorbehaltsware durch brainLUX liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.

§ 9 Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel
(1) Der Kunde hat für alle Lieferungen und Leistungen von brainLUX eine Untersuchungs- und
Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

(2) brainLUX gewährleistet die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Lieferungen und
Leistungen und deren Tauglichkeit für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung. Weiter
gewährleistet sie, dass der vertraglichen Nutzung der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden
keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln wird der Kunde brainLUX bei deren Beseitigung
unterstützen, indem er die Mängel konkret beschreibt, brainLUX die zur Mängeluntersuchung und –
beseitigung vor Ort erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt und ihr bei Bedarf die Versendung
von Produkten ermöglicht. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder sind Mängel
durch unsachgemäße Veränderung der Lieferung oder Leistung seinerseits verursacht, trägt der
Kunde die Kosten für den dadurch bedingten Mehraufwand. Wird die Nacherfüllung von Lieferungen
oder Leistungen durch brainLUX vom Kunden erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, so ist
brainLUX von der Gewährleistungspflicht befreit. Gleiches gilt, soweit Lieferungen oder Leistungen
von brainLUX nach Vorgaben des Kunden erfolgten und Mängel auf diesen Vorgaben beruhen, die
Mangelhaftigkeit der Ausführung von brainLUX aber nicht erkannt werden konnte.

(4) Weist eine Lieferung Mängel auf, hat brainLUX das Wahlrecht, die Mängel kostenfrei zu
beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und kostenlos Ersatz bereitzustellen. Liegt nur ein
unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur angemessenen Minderung des
Vertragspreises zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachbesserungen führen nicht zu
einer neuen Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der
brainLUX oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche
aufgrund sonstiger Schäden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der
brainLUX, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(5) Machen Dritte Rechte an Lieferungen oder Leistungen geltend, so teilt der Kunde dies brainLUX
unverzüglich mit. brainLUX wird nach ihrer Wahl den Anspruch abwehren oder die betroffenen
Lieferungen oder Leistungen gegen gleichwertige (den vertraglichen Vereinbarungen
entsprechende) austauschen. Wehrt brainLUX die Ansprüche ab, so wird der Kunde die Ansprüche
des Dritten nicht ohne Zustimmung von brainLUX anerkennen. Die Kosten für die Abwehr der
Ansprüche trägt brainLUX. brainLUX stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr
verbundenen Kosten und Schäden frei, es sei denn, diese beruhen auf einem pflichtwidrigen
Verhalten des Kunden. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Eintritt der Verjährung nach Absatz 4 Satz 5.

(6) Von der Gewährleistung ausgenommen ist die Behebung von Mängeln, die auf einem
unsachgemäßen Eingriff des Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten an den Sachen oder
der Missachtung von Betriebs- / Montageanleitungen beruhen oder die üblicherweise aufgrund
Abnutzung entstehen.

§ 10 Haftung
(1) brainLUX haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von brainLUX,
deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst
werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von
brainLUX, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet brainLUX nach den
gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Sache eintreten, haftet brainLUX nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(3) brainLUX haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt
und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und / oder auf der Verletzung von Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen.

(5) Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Installation von einem Partnerunternehmen
von brainLUX durchgeführt werden soll, haftet das die Installation ausführende Unternehmen allein
für dessen Tätigkeiten; es sei denn, brainLUX trifft bei dem hierdurch eintretenden Schaden ein
eigenes Verschulden oder brainLUX hat vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflichtverletzung
begangen.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle gegenseitig überlassenen Informationen und
Dokumente vertraulich zu behandeln und diese Dritten nicht ohne Zustimmung des anderen
Vertragspartners zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein
zugänglich sind oder dem jeweiligen Vertragspartner zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits
bekannt waren. brainLUX ist es gestattet, Lieferungen und Leistungen für den Kunden im Rahmen
allgemeiner Werbung oder von Präsentationen unter Wahrung der berechtigten Belange des
Kunden darzustellen.

(2) Werden persönliche Daten ausgetauscht und gespeichert, sorgen die Vertragspartner für den
erforderlichen Datenschutz.

§ 12 Schlussvorschriften
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts) Anwendung.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg / Bonn, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen stets der Schriftform.
Hennef, den 1. August 2023
brainLUX Beleuchtungsoptimierung GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 3, 53773 Hennef

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